In unserem Newsletter vom 12. Januar 2024 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass das Handelsgericht Zürich die Antwort von UBS erhalten hat und wir darauf warten, dass sie an uns weitergeleitet wird.
Wir teilen Ihnen mit, dass Rechtsanwalt Andreas Hauenstein heute die Antwort von UBS erhalten hat, die 147 Seiten umfasst. Darüber hinaus hat das Gericht auch beschlossen :
- alle Verfahren zur Überprüfung des Austauschverhältnisses (FusG 105), die gegen UBS eröffnet wurden, in einem einzigen Verfahren zusammenzufassen (d.h. 37 weitere Kläger);
- der UBS eine Frist von 20 Tagen zu setzen, um dem Gericht alle anderen Verfahren mit ähnlicher Rechtsgrundlage zu nennen, die weltweit gegen die UBS eröffnet werden.
Angesichts der Länge dieses Dokuments und seiner Komplexität benötigen wir einige Tage, um den Versand vorzubereiten, sowie eine Zusammenfassung in deutscher Sprache. Wir sollten in der Lage sein, Ihnen diese bis Ende nächster Woche zukommen zu lassen.
Machen Sie sich also keine Sorgen, wenn Sie bis Freitag, den 23. Februar 2024, keine Kopie des Antrags erhalten. Im Interesse der Gleichbehandlung teilen wir alle Neuigkeiten stets allen Teilnehmern des Newsletters gleichzeitig und unaufgefordert mit. Es ist daher nicht notwendig, dass Sie uns schreiben oder anrufen, um eine Kopie der Dokumente oder Nachrichten anzufordern. Wir werden uns bemühen, Sie so schnell wie möglich zu informieren.