Antwort der UBS auf die Sammelklage von LegalPass zugunsten des Credit Suisse-Aktionariats

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Am 15. Juni 2023 lancierte LegalPass die Sammelklage «Credit US» zugunsten des Credit Suisse Aktionariats. Rechtsanwalt Andreas Hauenstein von der Kanzlei Baumgartner Mächler leitete die am 10. August 2023 abgeschlossene Sammelklage am 14. August 2023 an das Handelsgericht Zürich weiter. Die Klage von LegalPass verlangt vom Handelsgericht Zürich, eine angemessene Entschädigung pro Aktie der Credit Suisse Group AG (CSG) festzulegen im Zusammenhang mit der Fusion zwischen der UBS und der ehemaligen CSG. Die UBS beantragt in der am 16. Februar 2024 LegalPass zugestellten Antwort beim Gericht, die Klage in ihrer Gesamtheit abzuweisen.

Für LegalPass enthält der Inhalt der Antwort der UBS keine besonderen Überraschungen. Im Grossen und Ganzen wurde diese Verteidigungslinie von den Anwälten der Zürcher Kanzlei Baumgartner Mächler erwartet. Das überraschendste Argument ist die Behauptung der UBS, dass die Credit Suisse Group AG in Wirklichkeit seit langem nicht ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet gewesen sei. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen der Behörden. Dennoch ist diese Argumentation angesichts der Position der UBS mit Vorsicht zu geniessen.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird LegalPass keine kritische Analyse der von der UBS vorgebrachten Argumente veröffentlichen. Eine solche Analyse wäre verfrüht und bleibt dem weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens vorbehalten.

Die mehr als 3’000 Aktionärinnen und Aktionäre, die sich der Aktion von LegalPass angeschlossen haben, werden heute von den beiden Gründeranwälten des Westschweizer Rechts-Startups, Philippe Grivat und Alexandre Osti, über die Antwort der UBS informiert.


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