Wie in unserem Newsletter vom 20. August 2023 angekündigt, hatte UBS eine Frist bis Freitag, den 15. Dezember 2023 (bis Mitternacht), um alle Anträge auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses (einschliesslich des Antrags von LegalPass) zu beantworten.
UBS beantragte daraufhin beim Gericht eine Fristverlängerung bis zum 10. Januar 2024 (bis Mitternacht). UBS begründete ihren Antrag damit, dass die Frist ursprünglich im Juli 2023 im Zusammenhang mit einem anderen Antrag auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses festgelegt worden war. Da die ursprüngliche Frist die anderen nachträglich eingereichten Anträge nicht berücksichtigte, musste laut UBS angesichts dieser "zusätzlichen Arbeitsbelastung" eine Fristverlängerung gewährt werden. Das Gericht entschied, die von UBS beantragte Verlängerung, zu gewähren.
Folglich werden wir Ihnen höchstwahrscheinlich frühestens am 11. Januar 2024 (die Frist endete am 10. Januar um Mitternacht) etwas vorlegen können. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es wahrscheinlich einige Tage länger dauern wird, bis das Gericht die (umfangreiche) Akte an uns weitergeleitet hat und wir Ihnen die Antwort mit einer Zusammenfassung (wie wir es für den Antrag getan haben) zukommen lassen können.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, wenn Sie nicht sofort eine Mitteilung von uns erhalten. Im Interesse der Gleichbehandlung teilen wir alle Neuigkeiten stets allen Teilnehmern des Newsletters gleichzeitig und unaufgefordert mit. Es ist daher nicht notwendig, dass Sie uns schreiben oder anrufen, um eine Kopie von Dokumenten oder Nachrichten anzufordern. Wir werden uns bemühen, Sie so schnell wie möglich zu informieren.
In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen seit August 2023 keine Newsletter mehr geschickt, da wir einfach keine neuen Informationen über das Verfahren hatten.
Abschliessend möchten wir Sie bitten, sich nicht von unserem Newsletter abzumelden und Ihr E-Mail-Postfach so einzustellen, dass unsere Newsletter nicht in Ihren Spam-Ordner gelangen. Andernfalls werden Sie unsere Mitteilungen nicht mehr erhalten und könnten z.B. nicht an einer Abstimmung teilnehmen.